Sicher hinterlegen und auffindbar machen
Das beste Dokument nützt nichts, wenn es im Ernstfall niemand findet. Deshalb ist die Aufbewahrung genauso wichtig wie das Erstellen.
Der Weg als Text
- 1. Erstellen & unterschreiben — klar formuliert, mit Datum.
- 2. Griffbereit aufbewahren — zu Hause an einem bekannten Ort, nicht im Bankschließfach.
- 3. Bevollmächtigte informieren — sie müssen wissen, dass und wo es die Dokumente gibt.
- 4. Registrieren — im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
- 5. Hinweiskarte — eine Karte im Portemonnaie verweist auf die Vorsorge.
Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann man Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gegen eine kleine Gebühr eintragen. Betreuungsgerichte fragen dort zuerst an — so erfährt das Gericht sofort, dass eine Vorsorge existiert, und muss keinen unnötigen Betreuer bestellen. Das Register speichert nur den Hinweis, nicht das Dokument selbst.
