So erstellen Sie die Dokumente richtig
Ein Vorsorgedokument wirkt nur, wenn es formal richtig und klar ist. Das ist kein Hexenwerk — man muss nur ein paar Dinge beachten.
- Schriftform: Vollmacht und Patientenverfügung schriftlich, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift.
- Klar benennen: Welche Bereiche gelten? Gesundheitliche und freiheitsentziehende Maßnahmen ausdrücklich aufführen.
- Beglaubigen lassen: Die Betreuungsbehörde kann die Unterschrift günstig öffentlich beglaubigen; bei Immobilien oder größerem Vermögen ist der Notar nötig (mit Beratung).
- Bank extra klären: Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute eine eigene Kontovollmacht — am besten direkt bei der Bank regeln.
Gisela muss zum Zeitpunkt der Unterschrift noch geschäftsfähig sein. Um späteren Zweifeln vorzubeugen, kann ein ärztliches Zeugnis bestätigen, dass sie an diesem Tag verstand, was sie unterschreibt. Nutzen Sie bewährte Vordrucke (z. B. des Bundesjustizministeriums), aber füllen Sie sie nicht blind aus — lassen Sie sich beraten und passen Sie sie an.
