Wann die Vorsorge greift
Eine häufige Frage: Ab wann gilt das alles eigentlich? Und muss man etwas tun, damit es gültig bleibt?
- Die Vollmacht gilt, sobald der Bevollmächtigte das Original vorlegt. Oft wird vereinbart, dass er sie erst nutzt, wenn Gisela selbst nicht mehr handeln kann — nach außen zählt aber das Papier.
- Die Patientenverfügung greift, wenn Gisela sich nicht mehr äußern kann und die von ihr beschriebene Situation eintritt.
Wichtig: Die Vollmacht endet nicht mit fortschreitender Demenz — im Gegenteil, genau dann ist sie gedacht.
Sehen Sie die Dokumente regelmäßig durch — etwa alle ein bis zwei Jahre. Eine Patientenverfügung wirkt überzeugender, wenn sie hin und wieder mit neuem Datum bestätigt wird. Passen Sie an, wenn sich etwas ändert (Umzug, andere Vertrauensperson, neue Wünsche) und halten Sie den Registereintrag aktuell.
Die Checkliste als Text
- Vorsorgevollmacht erstellt und unterschrieben — wer darf handeln?
- Patientenverfügung konkret formuliert — was medizinisch gilt.
- Betreuungsverfügung als Sicherheitsnetz.
- Hinterlegt & registriert — griffbereit und im Vorsorgeregister.
- Regelmäßig aktualisiert — die Vorsorge bleibt lebendig.
