Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist das Herzstück der Vorsorge. Mit ihr bevollmächtigt Gisela eine Person ihres Vertrauens, für sie zu handeln, falls sie es selbst nicht mehr kann. Der große Vorteil: Gisela wählt selbst — und ein Betreuungsgericht muss dann niemanden bestellen.
Die drei Dokumente als Text
- Vorsorgevollmacht: Wer darf für mich handeln? Bestimmt eine Vertrauensperson für Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen und Behörden.
- Betreuungsverfügung: Falls doch ein Gericht entscheidet — wen soll es als Betreuer bestellen (oder wen nicht)?
- Patientenverfügung: Was soll medizinisch geschehen — und was nicht? Legt Behandlungswünsche im Voraus fest.
- Gesundheit — in Behandlungen einwilligen, mit Ärzten sprechen.
- Aufenthalt & Wohnen — z. B. einen Heimvertrag abschließen.
- Vermögen & Finanzen — Bankgeschäfte, Verträge, Rechnungen.
- Behörden & Post — Anträge stellen, Post entgegennehmen.
Wichtig: Besonders eingreifende Maßnahmen — etwa risikoreiche Eingriffe oder freiheitsentziehende Maßnahmen — müssen ausdrücklich in der Vollmacht genannt sein.
Weil die Vollmacht viel Macht überträgt, gehört sie nur in die Hände eines Menschen, dem Gisela voll vertraut. Sie kann auch mehrere Personen benennen oder Aufgaben aufteilen.
