Warum Vorsorge — und warum jetzt
Eine Demenz schreitet fort. Es kann ein Punkt kommen, an dem Gisela wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann — beim Arzt, bei der Bank, gegenüber Behörden. Für genau diesen Fall sorgt man vor: Man legt heute fest, wer dann in ihrem Sinne handeln darf.
Viele glauben: „Als Ehepartner oder als Kind darf ich das doch automatisch." Das stimmt nicht. Ohne Vollmacht dürfen weder der Ehemann noch die Kinder Bankgeschäfte erledigen, Verträge regeln oder in Behandlungen einwilligen. Verwandtschaft allein gibt keine Vertretungsmacht.
Es gibt eine begrenzte Ausnahme, die Ehegatten-Notvertretung: In einer akuten Krankheitssituation dürfen Ehe- und eingetragene Partner sich nur in Gesundheitsfragen und nur für längstens sechs Monate gegenseitig vertreten. Für Finanzen, Behörden oder Verträge gilt sie nicht — und für Kinder oder unverheiratete Partner gar nicht. Sie ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
Was passiert ohne Vorsorge? Dann bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein — muss es aber nicht. Es kann auch eine fremde Person werden, die dann über sehr Persönliches entscheidet.
Eine Vorsorgevollmacht kann nur wirksam erstellen, wer noch geschäftsfähig ist — also versteht, was er unterschreibt. Bei Demenz ist das ein Wettlauf mit der Zeit: Je früher, desto sicherer. Solange Gisela mitentscheiden kann, kann sie selbst bestimmen, wer für sie einsteht — statt dass später ein Gericht entscheidet.
