Entlastung: Rechte & LeistungenModul 2: Entlastung im AlltagLektion 5
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Gisela in fröhlicher Runde in der Tagespflege bei Kaffee und Kuchen Mit Künstlicher Intelligenz erstellt – AI generated
In der Tagespflege: Gisela genießt Gesellschaft — Werner hat frei.
🎯
Lernziel: Sie kennen Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege als Wege, echte Auszeiten zu schaffen.

Auszeiten schaffen

Stand geprüft: 2026

Wer pflegt, braucht Pausen — für einen Arzttermin, einen freien Tag oder auch einmal Urlaub. Dafür gibt es drei starke Bausteine.

Drei Wege zur Auszeit — und das gemeinsame Budget von 3.539 €.
Die drei Bausteine als Text
  • Verhinderungspflege: Ist die Pflegeperson verhindert (Krankheit, Termin, Urlaub), übernimmt eine Ersatzkraft — zu Hause oder woanders.
  • Kurzzeitpflege: Gisela wird für begrenzte Zeit vollstationär in einer Einrichtung gepflegt — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder für einen längeren Urlaub der Angehörigen.
  • Gemeinsames Budget (seit 1.7.2025): Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Jahrestopf von 3.539 € (ab Pflegegrad 2) — flexibel für das eine, das andere oder beides.
  • Tagespflege (zusätzlich): An festen Tagen wird Gisela in einer Einrichtung betreut, morgens geholt, abends gebracht — mit einem eigenen, zusätzlichen Budget je Pflegegrad.
iWarum sich das lohnt

Diese Auszeiten sind doppelt wertvoll: Gisela erlebt Abwechslung und Gesellschaft, und die pflegenden Angehörigen schöpfen Kraft. Das ist keine „Abgabe", sondern kluge Fürsorge — für alle. Die Pflegeberatung rechnet die Budgets mit Ihnen aus und hilft bei der Organisation.

📋Werner braucht Urlaub

Werner ist erschöpft und möchte eine Woche zur Kur. Er sorgt sich: „Wer kümmert sich dann um Gisela? Und kann ich mir das leisten?"

Welcher Baustein hilft? Wie kann Werner eine Woche Auszeit nehmen?

Übung

Werner möchte eine Woche verreisen. Was passt?

Kerstin Bergmann, Demenznetz
Fachliche Einordnung · Frau Bergmann

Werner darf und soll sich erholen. Für seine Kur passt Verhinderungspflege (eine Ersatzkraft zu Hause) oder Kurzzeitpflege (Gisela wird eine Woche in einer Einrichtung versorgt) — beides aus dem gemeinsamen Budget von 3.539 € im Jahr, seit Mitte 2025 schön flexibel. Für den regelmäßigen Entlastungsrhythmus ist zusätzlich die Tagespflege ideal. Planen Sie es früh mit der Pflegeberatung — dann ist im Ernstfall alles bereit.

Zusammenfassung
  • Verhinderungspflege: Ersatz, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege: vollstationär auf Zeit (z. B. nach Klinik oder für Urlaub).
  • Beide teilen sich seit 1.7.2025 ein gemeinsames Budget: 3.539 €/Jahr (ab Grad 2).
  • Tagespflege kommt mit eigenem, zusätzlichem Budget dazu.

Wissenscheck

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit Mitte 2025 ein gemeinsames Jahresbudget.