Auszeiten schaffen
Stand geprüft: 2026
Wer pflegt, braucht Pausen — für einen Arzttermin, einen freien Tag oder auch einmal Urlaub. Dafür gibt es drei starke Bausteine.
Die drei Bausteine als Text
- Verhinderungspflege: Ist die Pflegeperson verhindert (Krankheit, Termin, Urlaub), übernimmt eine Ersatzkraft — zu Hause oder woanders.
- Kurzzeitpflege: Gisela wird für begrenzte Zeit vollstationär in einer Einrichtung gepflegt — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder für einen längeren Urlaub der Angehörigen.
- Gemeinsames Budget (seit 1.7.2025): Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Jahrestopf von 3.539 € (ab Pflegegrad 2) — flexibel für das eine, das andere oder beides.
- Tagespflege (zusätzlich): An festen Tagen wird Gisela in einer Einrichtung betreut, morgens geholt, abends gebracht — mit einem eigenen, zusätzlichen Budget je Pflegegrad.
Diese Auszeiten sind doppelt wertvoll: Gisela erlebt Abwechslung und Gesellschaft, und die pflegenden Angehörigen schöpfen Kraft. Das ist keine „Abgabe", sondern kluge Fürsorge — für alle. Die Pflegeberatung rechnet die Budgets mit Ihnen aus und hilft bei der Organisation.
