Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
Stand geprüft: 2026
Es gibt einen kleinen, feinen Betrag, den fast jeder bekommt und den viele verschenken: den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat — für alle Pflegegrade, auch Pflegegrad 1. Über das Jahr sind das 1.572 €.
Wofür der Entlastungsbetrag gilt
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz.
- Alltagsbegleitung / Helferkreise — stundenweise Betreuung zu Hause.
- Eigenanteil bei Tages- oder Kurzzeitpflege.
- Haushaltshilfe über anerkannte Anbieter (nach Landesrecht).
- Es ist kein Bargeld: Sie nutzen ein anerkanntes Angebot, reichen die Rechnung ein und bekommen sie von der Pflegekasse erstattet (oder rechnen direkt ab).
- Nicht verfallen lassen: Nicht genutzte Beträge eines Jahres können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
- Welche Anbieter anerkannt sind, weiß die Pflegeberatung und das Demenznetz.
