Entlastung: Rechte & LeistungenModul 2: Entlastung im AlltagLektion 4
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Eine Alltagsbegleiterin beschäftigt sich mit Gisela, während Anja eine Pause macht Mit Künstlicher Intelligenz erstellt – AI generated
Eine Alltagsbegleiterin ist bei Gisela — und Anja kann durchatmen.
🎯
Lernziel: Sie können den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat richtig einsetzen — und wissen, dass er oft ungenutzt bleibt.

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat

Stand geprüft: 2026

Es gibt einen kleinen, feinen Betrag, den fast jeder bekommt und den viele verschenken: den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat — für alle Pflegegrade, auch Pflegegrad 1. Über das Jahr sind das 1.572 €.

131 € im Monat — wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können.
Wofür der Entlastungsbetrag gilt
  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz.
  • Alltagsbegleitung / Helferkreise — stundenweise Betreuung zu Hause.
  • Eigenanteil bei Tages- oder Kurzzeitpflege.
  • Haushaltshilfe über anerkannte Anbieter (nach Landesrecht).
iSo kommen Sie an das Geld
  • Es ist kein Bargeld: Sie nutzen ein anerkanntes Angebot, reichen die Rechnung ein und bekommen sie von der Pflegekasse erstattet (oder rechnen direkt ab).
  • Nicht verfallen lassen: Nicht genutzte Beträge eines Jahres können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
  • Welche Anbieter anerkannt sind, weiß die Pflegeberatung und das Demenznetz.
📋Das verschenkte Geld

Anja stellt fest: Seit über einem Jahr hat die Familie den Entlastungsbetrag nie genutzt — das Geld liegt einfach ungenutzt.

Was jetzt? Ist das Geld für das vergangene Jahr verloren?

Übung

Die Familie hat den Entlastungsbetrag lange nicht genutzt. Was gilt?

Kerstin Bergmann, Demenznetz
Fachliche Einordnung · Frau Bergmann

Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten verschenkte Leistung — dabei ist er ideal bei Demenz. Nutzen Sie ihn für eine Betreuungsgruppe oder eine Alltagsbegleiterin, die Gisela beschäftigt, während Anja Luft holt. Und die gute Nachricht für Familie Radtke: Das nicht genutzte Geld ist nicht ganz verloren — bis Ende Juni lässt sich der Vorjahresrest noch einsetzen. Wir zeigen Ihnen gern anerkannte Angebote in Ihrer Nähe.

Zusammenfassung
  • 131 € im Monat (1.572 €/Jahr) für alle Pflegegrade — auch Pflegegrad 1.
  • Für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, Eigenanteile, Haushaltshilfe.
  • Kein Bargeld: anerkanntes Angebot nutzen, Belege einreichen.
  • Reste des Vorjahres bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

Wissenscheck

Den Entlastungsbetrag von 131 € gibt es erst ab Pflegegrad 2.