Entlastung: Rechte & LeistungenModul 1: Der SchlüsselLektion 3
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Lernziel: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung unterscheiden, kombinieren — und die Beträge 2026 einordnen.

Pflegegeld oder Sachleistung?

Stand geprüft: 2026

Für die Pflege zu Hause gibt es zwei Wege — und man kann sie mischen. Werner fragt: „Bekommen wir nun Geld oder einen Pflegedienst?" Die Antwort: beides ist möglich.

Pflegegeld oder Sachleistung? — die Beträge 2026 im Überblick.
Die Beträge 2026 als Tabelle
PflegegradPflegegeld (mtl.)Pflegesachleistung (mtl.)
Grad 2347 €796 €
Grad 3599 €1.497 €
Grad 4800 €1.859 €
Grad 5990 €2.299 €

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld und keine Sachleistung — hier hilft vor allem der Entlastungsbetrag (Lektion 4).

iKurz erklärt
  • Pflegegeld — Geld direkt an die pflegende Person, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Frei verfügbar.
  • Pflegesachleistung — bezahlt einen ambulanten Pflegedienst. Der Betrag ist höher, geht aber an den Dienst, nicht als Bargeld.
  • Kombinationsleistung — beides mischen: z. B. der Pflegedienst übernimmt einen Teil, für den Rest gibt es anteilig Pflegegeld.

Wichtig: Die Beträge gelten 2026 unverändert weiter (angehoben zum 01.01.2025). Eine nächste Erhöhung ist erst ab 2028 vorgesehen.

📋Familie Radtke rechnet

Werner pflegt Gisela (Pflegegrad 2) überwiegend selbst, möchte aber morgens Unterstützung beim Waschen durch einen Pflegedienst. Er fragt sich, ob dann das Pflegegeld ganz wegfällt.

Wie ist das? Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn zusätzlich ein Pflegedienst hilft?

Übung

Werner nutzt teils Pflegegeld, teils einen Pflegedienst. Was gilt?

Kerstin Bergmann, Demenznetz
Fachliche Einordnung · Frau Bergmann

Werner muss sich nicht entscheiden. Bei der Kombinationsleistung übernimmt der Pflegedienst z. B. das morgendliche Waschen (Sachleistung), und für den nicht genutzten Anteil gibt es weiter — anteilig — Pflegegeld. So bleibt Geld für den Alltag, und es gibt professionelle Entlastung dort, wo sie guttut. Die genaue Aufteilung rechnet die Pflegeberatung gern mit Ihnen durch.

Zusammenfassung
  • Pflegegeld = Geld an Angehörige; Sachleistung = zahlt den Pflegedienst.
  • Pflegegeld 2026: 347 / 599 / 800 / 990 € (Grad 2–5).
  • Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.
  • Beträge 2026 unverändert; nächste Erhöhung frühestens 2028.

Wissenscheck

Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich gegenseitig komplett aus.