Pflegegeld oder Sachleistung?
Stand geprüft: 2026
Für die Pflege zu Hause gibt es zwei Wege — und man kann sie mischen. Werner fragt: „Bekommen wir nun Geld oder einen Pflegedienst?" Die Antwort: beides ist möglich.
Die Beträge 2026 als Tabelle
| Pflegegrad | Pflegegeld (mtl.) | Pflegesachleistung (mtl.) |
|---|---|---|
| Grad 2 | 347 € | 796 € |
| Grad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Grad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Grad 5 | 990 € | 2.299 € |
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld und keine Sachleistung — hier hilft vor allem der Entlastungsbetrag (Lektion 4).
- Pflegegeld — Geld direkt an die pflegende Person, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Frei verfügbar.
- Pflegesachleistung — bezahlt einen ambulanten Pflegedienst. Der Betrag ist höher, geht aber an den Dienst, nicht als Bargeld.
- Kombinationsleistung — beides mischen: z. B. der Pflegedienst übernimmt einen Teil, für den Rest gibt es anteilig Pflegegeld.
Wichtig: Die Beträge gelten 2026 unverändert weiter (angehoben zum 01.01.2025). Eine nächste Erhöhung ist erst ab 2028 vorgesehen.
