Begleiten dürfen und mitreden
Im Krankenhaus sind Sie die Fachleute für Gisela. Niemand kennt sie so gut wie Sie. Diese Nähe ist kein Störfaktor, sondern eine wertvolle Ressource — nutzen Sie sie.
Die vier Wege als Text
- Da sein & begleiten: Fragen Sie nach Rooming-in — der Mitaufnahme einer Begleitperson. Ihre Anwesenheit beruhigt und beugt einem Delir vor.
- Informationsbogen übergeben: Geben Sie den Steckbrief ab und erfragen Sie die feste Bezugspflegekraft.
- Orientierung sichern: Brille und Hörgerät drauf, vertraute Dinge sichtbar, bei Mahlzeiten und Bewegung helfen.
- Für Gisela sprechen: als Bevollmächtigte bei Entscheidungen einbezogen werden — die Vollmacht vorlegen und mitreden.
Menschen mit Demenz brauchen im Krankenhaus oft eine vertraute Begleitung. Ist die Begleitung medizinisch notwendig, kann eine Person mit aufgenommen werden; die Krankenkasse übernimmt dann Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson. Unter bestimmten Voraussetzungen (anerkannte Behinderung) gibt es seit 2022 zusätzlich Krankengeld für den Verdienstausfall der Begleitperson (§ 44b SGB V). Fragen Sie im Krankenhaus und bei Ihrer Krankenkasse — die Regelungen sind von Fall zu Fall verschieden.
