Was Ihnen zusteht — der Überblick
Gisela hat inzwischen Pflegegrad 2. Doch Werner winkt ab: „Wir kommen schon zurecht, ich will kein Almosen." Anja sieht das anders — und sie hat recht: Es sind keine Almosen, sondern Leistungen, für die eingezahlt wurde. Viele Familien lassen sie ungenutzt, einfach weil sie sie nicht kennen.
Der Pflegegrad ist der Schlüssel: Er schaltet die Leistungen frei. Grob gibt es vier Bereiche:
- Beratung & Wissen — kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige.
- Geld & Pflege — Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (Pflegedienst).
- Entlastung & Auszeit — Entlastungsbetrag, Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege.
- Hilfsmittel & Wohnen — Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Anpassung der Wohnung.
Gut zu wissen: Sogar bei Pflegegrad 1 gibt es Hilfe — vor allem den Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Beratung.
In diesem Kurs gehen wir die Bereiche der Reihe nach durch — mit konkreten Beträgen und dem Weg, wie Sie drankommen. Der erste Schritt kostet nichts und bringt am meisten: sich beraten lassen.
