Vorsorgen — rechtlich und praktisch
Rechtsstand geprüft: 08/2026
Anja setzt sich an den Küchentisch, vor sich ein Stapel Formulare. „Was brauchen wir jetzt eigentlich?" Frau Bergmann bringt Ordnung hinein. Das Wichtigste zuerst: Jetzt handeln, solange Gisela selbst entscheiden kann — genau das ist der Sinn von Vorsorge.
Die drei Dokumente als Text
- Vorsorgevollmacht — das wichtigste Dokument. Gisela bestimmt selbst eine Vertrauensperson (z. B. Werner oder Anja), die für sie handeln darf, wenn sie es nicht mehr kann — für Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen, Behörden. Nur so lässt sich eine gerichtliche Betreuung vermeiden.
- Betreuungsverfügung — der „Plan B". Falls es keine Vollmacht gibt und ein Gericht doch eine Betreuung einrichten muss, legt Gisela hier fest, wen das Gericht bestellen soll und wen nicht.
- Patientenverfügung — regelt, welche medizinischen Behandlungen Gisela in bestimmten Situationen möchte oder ablehnt. Sie gibt Ärzten und Angehörigen Sicherheit.
Nur eingeschränkt. Seit 2023 gibt es das Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB): Ehepartner dürfen sich in einer akuten Krankheitssituation gegenseitig in Gesundheitsangelegenheiten vertreten — aber nur für höchstens sechs Monate und nicht bei Finanzen oder Behörden. Es ist eine Nothilfe, kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht. Und für Kinder wie Anja gilt es ohnehin nicht.
Für Unterstützung und Leistungen brauchen Sie einen Pflegegrad. So geht es:
- Antrag formlos bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) stellen — ein Anruf oder Satz genügt zunächst.
- Der Medizinische Dienst (MD) kommt zur Begutachtung nach Hause und schaut, wie selbstständig Gisela im Alltag ist.
- Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden — je höher, desto mehr Leistungen.
Tipp: Führen Sie vorab ein paar Tage ein kleines Alltagstagebuch — das hilft bei der Begutachtung. Die Beratung ist kostenfrei; das Demenznetz und der Pflegestützpunkt helfen beim Ausfüllen.
